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Was ist in Deutschland erlaubt, was nicht? Hier finden Sie Informationen und Definitionen der Begriffe, die in der Debatte um ein menschenwürdiges Lebensende verwendet werden.
Es gibt in Deutschland derzeit keine gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe. Es existiert aber eine Rechtsprechung bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH), die das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende immer wieder bestätigt hat. Hier finden Sie wichtige Urteile und Einschätzungen auch von Verfassungsrechtlern, wie das Urteil des BGH vom 25. Juni 2010. Mit Hinweis auf das Patientenverfügungsgesetz vom 1. September 2009 (§ 1901 BGB) wurde entschieden, dass ein Behandlungsabbruch auch durch aktives Tun nicht strafbar ist, wenn er dem Patientenwillen entspricht.
Andere Länder haben teils nach jahrzehntelangen gesellschaftlichen Diskussionen gesetzliche Regelungen der Sterbehilfe verabschiedet: In den Niederlangen und in Belgien ist unter bestimmten Voraussetzungen die aktive direkte Sterbehilfe legal möglich. In der Schweiz und im US-Bundesstaat Oregon ist ärztliche Beihilfe zum Freitod möglich. Hier finden Sie eine Zusammenstellung von ausgewählten Ländern und ihren Regelungen.
Seit vielen Jahren lässt die DGHS repräsentative Umfragen zu ihrem Themenbereich durchführen. Demnach halten z. B. 74 % der Bevölkerung eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe für wichtig (Emnid-Umfrage Oktober 2004). Ein weiteres Ergebnis: Die große Mehrheit der Bevölkerung (84 Prozent) sagt: Wenn mein Hausarzt einem unheilbar kranken Patienten bei der Selbsttötung hilft, würde ich das Vertrauen zu ihm nicht verlieren (Forsa-Umfrage November 2003).
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