DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN E. V.
 

Organisation

Die DGHS e.V. ist als demokratisches System aufgebaut.

Die Mitglieder nehmen ihre Mitverwaltungsrechte durch die Wahl von Delegierten wahr [vgl. § 6 (1) der DGHS-Satzung]. In den alten Bundesländern bilden die in einem Regierungsbezirk bzw. in einem Stadtstaat wohnenden Mitglieder die Regionalversammlung. Die in den neuen Bundesländern wohnenden Mitglieder bilden je Bundesland eine Regionalversammlung [vgl. § 8 (4) der DGHS-Satzung]. Die Regionalversammlungen wählen zu bestimmten Terminen und nach einem festgelegten Schlüssel die Delegierten zur Hauptversammlung. Die Delegierten werden für vier Jahre gewählt.

Höchstes Gremium ist die Hauptversammlung. Sie wird i. d. R. alle zwei Jahre einberufen.

Die Hauptversammlung nimmt Berichte entgegen und wählt das Gesamtpräsidium: den Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, den Schatzmeister und bis zu drei Beisitzer. Die Hauptversammlung wählt auch die Revisoren.

Zwischen den Hauptversammlungen werden die Geschäfte der DGHS durch das geschäftsführende Präsidium geführt (bestehend aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten und dem Schatzmeister).

Der Präsident bestellt den Wissenschaftlichen Beirat. Dieser berät bei Bedarf das Präsidium.

Setzen Sie sich bitte in wichtigen Anliegen je nach Satzungsvorgaben direkt mit dem DGHS-Präsidenten oder Geschäftsführer über die DGHS-Zentrale (Lange Gasse 2-4, 86152 Augsburg) in Verbindung, nicht über andere Adressen, Fax oder E-Mail, damit die korrekte Zusendung möglichst gewährleistet ist. Um eine ordnungsgemäße, handschriftliche Unterzeichnung solcher Schreiben wird ausdrücklich gebeten. Beachten Sie  bei vereinsinternen Belangen bitte die eventuell in der Satzung angegebenen Fristen und Formvorschriften. Nutzen Sie für solche Schreiben auch in Ihrem Interesse die Möglichkeit des Nachweises einer korrekten Zustellung.