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Kurzbeschreibung der DGHS und ihrer Positionen Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) engagiert sich vorwiegend im Bereich Vorsorge für ein humanes Lebensende.
Für eine verantwortungsvolle und tolerante Sterbe-Ethik - gegen schnelle Suizide, gegen unterlassene Hilfen des Gesetzgebers Dieses Papier wurde auf der Hauptversammlung der DGHS 2008 verabschiedet.
Leitantrag des Präsidiums zur HV 2004 Dieses Papier wurde auf der Hauptversammlung der DGHS 2004 verabschiedet.
Rechtspolitische Leitsätze der DGHS zu Patientenverfügungen und Sterbehilfe Diese Leitsätze wurden in HLS 2/2004 veröffentlicht und beziehen das Instrument der Patientenverfügung mit ein.
Rechtspolitische Leitsätze und Vorschläge der DGHS zu einer gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe und -begleitung Dieses Positionspapier von 1997 beinhaltet konkrete Gesetzesvorschläge zur Regelung aller Sterbehilfeformen einschließlich begleitetem Suizid.
Positionspapier zur Suizidprophylaxe Dieses Papier präzisiert die Haltung der DGHS zur Selbsttötung. Es informiert über Verfassungs-, Bürger- und Menschenrechte und nennt die Voraussetzungen, unter denen die DGHS einen Suizid und/oder die Beihilfe dazu nicht ablehnt.
Zielsetzung und Positionen Das so genannte "10-Punkte-Programm" beschreibt in zehn Thesen, für welche wesentlichen Positionen und Forderungen sich die DGHS einsetzt.
Forderungen der DGHS Das Papier beinhaltet acht Forderungen als Reaktion auf bekannt gewordene Missstände im öffentlichen Gesundheitswesen.
DGHS und Kirchen Dieser Text wurde veröffentlicht in HLS 4/2006. Er will auf der Basis der DGHS-Satzung und anderer Positionspapiere den öffentlichen Diskurs auf der Grundlage der Toleranz fördern.
Frankfurter Thesen der DGHS zum humanen Sterben Dieses frühe Positionspapier von 1984 formuliert in sieben Thesen die Grundlagen eines humanen Sterbens vom würdigen Tod bis hin zu einer regelungsbedürftigen Sterbehilfe.
Burgbernheimer Thesen der DGHS zum humanen Sterben von 1982 Bereits in diesem ersten Positionspapier forderten ehrenamtliche Mitarbeiter der DGHS das Recht auf ein schmerzfreies Sterben.
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